Bulgarien und Rumänien: Regierung schränkt Arbeitnehmerfreizügigkeit ein
Die Bundesregierung will den Zuzug rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer nach dem EU-Beitritt beider Staaten begrenzen. In einem Gesetzentwurf (16/2954) legt die Regierung fest, dass bulgarische und rumänische Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Beitritts am 1. Januar 2007 seit einem Jahr rechtmäßig beschäftigt sind, einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben sollen. Deren Familienangehörige bekommen den Angaben zufolge diesen Anspruch, wenn sie zum Zeitpunkt des Beitritts ihren rechtmäßigen Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer im Bundesgebiet haben oder sich danach seit mindestens 18 Monaten in Deutschland aufhalten. Ab dem dritten Jahr nach dem Beitritt - also wahrscheinlich ab dem 2. Januar 2009 - sollen Familienangehörige ohne Voraufenthaltszeiten nach Deutschland kommen dürfen.
Zur Begründung heißt es, der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien sehe dieselben abgestuften Regelungen zur Herstellung der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit vor wie seinerzeit für Tschechien, Estland, Ungarn und die sieben weiteren Beitrittsstaaten der jüngsten EU-Erweiterungsrunde. Danach könnten die bestehenden nationalen Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren beibehalten werden. Aufgrund der Arbeitsmarktlage mache Deutschland davon Gebrauch.
Quelle:
hib - Heute im
Bundestag 18.10.2006