Am 01.01.2005 tritt
das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft.
Nach dem alten Ausländergesetz ausgestellte Aufenthaltstitel
behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.
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Nach dem alten Ausländergesetz
oder Asylverfahrensgesetz ausgestellte
- Aufenthaltstitel (Aufenthaltsberechtigungen,
Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltsbewilligungen,
Aufenthaltsbefugnisse)
- aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen
- Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber
- Duldungen
- Ausreisefristen / Grenzübertrittsbescheinigungen
- Reiseausweise
- Reisedokumente
- Ausweisersatzpapiere
behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.
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