Am 01.01.2005 tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft.

Nach dem alten Ausländergesetz ausgestellte Aufenthaltstitel behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.


 
Nach dem alten Ausländergesetz oder Asylverfahrensgesetz ausgestellte

- Aufenthaltstitel (Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsbefugnisse)
- aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen
- Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber
- Duldungen
- Ausreisefristen / Grenzübertrittsbescheinigungen
- Reiseausweise
- Reisedokumente
- Ausweisersatzpapiere

behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.
 

Übergangsregelung