Klassenfahrten ins europäische Ausland
Ausländische Schülerinnen und Schüler, die
nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union sind (Drittstaater), sich in der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten und hier die Schule besuchen, benötigen in vielen
Fällen neben dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passpapier bei der
Einreise in unsere Nachbarstaaten ein Visum. Ein solches Visum ist vor der
Einreise bei der Auslandsvertretung des zu besuchenden Staates in
Deutschland einzuholen.
Hinweise für
begleitende Lehrerinnen und Lehrer
Die Beantragung sowie die Ausstellung der Visa
im Rahmen von Klassenfahrten führen häufig zu Problemen, da der Zeitraum bis
zur Durchführung der Klassenfahrt für die Erteilung eines Visums nicht
ausreicht oder die Teilnehmer über keinen eigenen Pass verfügen. Daher hat
der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Maßnahme über
Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland
beschlossen. Nach diesem Beschluss verlangen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union von Schülerinnen bzw. Schülern, die nicht im Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben, für einen Kurzaufenthalt oder die Durchreise kein Visum,
wenn
- es sich um eine Klassenfahrt handelt,
- sämtliche Schüler der Gruppe (auch
Deutsche) aufgeführt sind,
- die Gruppe von einem Lehrer der
betreffenden Schule begleitet wird und
- der betreffende Schüler auf die "Liste
der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" gesetzt
wird.
Neben der Visumfunktion erfüllt diese Liste
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Aufgabe des
Passersatzpapieres (Passbild erforderlich), wenn sich eine entsprechende
Bestätigung der Ausländerbehörde auf dem Vordruck befindet.
Die Gültigkeit der Schülerreisendenliste für
die am 01.05.2004 der EU beigetretenen Staaten ist bei den jeweiligen
Botschaften zu erfragen!
Reisendenlisten werden von der
Ausländerbehörde ausgestellt und sollten rechtzeitig vor Reisebeginn
beantragt werden.
Achtung Italienreisende
Die Schweiz ist nicht EU-Staat. Bei Durchreisen
ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die
schweizerische Vertretung an!
Gebühren:
Für jeden Ausländer, auf den sich die
Bestätigung bezieht, beträgt die Verwaltungsgebühr 5 €, bei Minderjährigen
2,50 € (§ 48 AufenthV)