Wichtiger Hinweis für Studierende an der Universität Kassel mit Wohnsitz im Landkreis Kassel:

Sie sind im Landkreis Kassel mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie studieren an der Universität Kassel oder beabsichtigen, nach Abschluss des studienvorbereitenden Aufenthalts dort zu studieren und haben bereits eine Studienplatzzusage der Universität Kassel.

Aufgrund einer Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel ist die Ausländerbehörde der Stadt Kassel abweichend von der üblichen Regelung über die örtliche Zuständigkeit auch für Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Unterlagen vorlegen:

Melderechtliche Hinweise:

Bei einem Zuzug in Kassel haben Sie sich nach den Vorschriften des Hessischen Meldegesetzes unter Vorlage Ihres Passes innerhalb einer Woche anzumelden. Bei einem Umzug innerhalb Kassel oder einem Wegzug aus Kassel haben Sie sich um- bzw. abzumelden.

Ansprechpartner für Ihre melderechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Kassel sind die Bezirksstellen.

Falls Sie im Landkreis Kassel wohnen, wenden Sie sich bitte in melderechtlichen Angelegenheiten an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

 

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