Niederlassungserlaubnis

 

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt Sie zu arbeiten. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden, außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten oder beschränkt werden kann.

 

Sie haben einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn

gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder

Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen,

Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen und

 

In folgenden Fällen gelten Ausnahmen von dem Erfordernis des fünfjährigen Besitzes der Aufenthaltserlaubnis:

 

Von Beginn des Aufenthaltes an kann Hochqualifizierten sofort eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

 

Nach drei Jahren können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis

 

Erst nach sieben Jahren kann Inhabern eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, die nicht den Status eines anerkannten Flüchtlings innehaben, die Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

 

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist nicht möglich, wenn Sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ausschließlich zum Zweck der Ausbildung sind.

 

Besonderheiten

 

Wenn Sie früher Inhaber einer Niederlassungserlaubnis waren, die Sie wegen Abwesenheit aus dem Bundesgebiet verloren haben, werden Ihnen bestimmte Zeiten auf die erforderliche Zeit von fünf Jahren angerechnet.

 

Wenn Sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind und sich im Ausland aufgehalten haben, werden Ihnen die Zeiten im Ausland nur im gewissen Maße angerechnet, auch wenn die Auslandsaufenthalte nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis geführt haben.

 

Bei anerkannten Flüchtlingen wird der Zeitraum angerechnet, in dem der Ausländer Inhaber einer Aufenthaltsgestattung war.

 

Ihr Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein, wenn Sie dazu wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind.

 

Ähnliches gilt für die 60-monatige Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Pflicht gilt nicht für Sie, wenn Sie aus körperlichen, seelischen oder geistigen Gründen nicht fähig sind, die Beiträge zu zahlen. Sie müssen diese Voraussetzung auch nicht erfüllen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Ausbildungsabschluss führt. Ausfallzeiten im Beruf wegen Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden angerechnet. Wenn Sie als Ehegatte in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder als Lebenspartner in einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben, genügt es, wenn nur einer die Pflichtbeiträge geleistet hat.

 

Waren Sie vor dem 1.1.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsbefugnis, müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse er Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Altersversorgung haben.

 

Hinweis:

Bevor Sie einen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen informiert haben.

Kann die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden (weil die Voraussetzungen nicht vorliegen), müssen Sie in der Regel eine Bearbeitungsgebühr ( § 49 AufenthV) zahlen.