Allgemeine Verpflichtungen
Meldepflicht
Neben den ausländerrechtlichen Bestimmungen gelten für Ausländer in Deutschland auch die für Deutsche geltenden allgemeinen Meldepflichten nach den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer. Danach muss man sich grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden:
Gleiches gilt auch, wenn Sie eine andere Wohnung beziehen oder ins Ausland verziehen.
Meldebehörde der Stadt Kassel ist das Haupt- und Bürgeramt:
Haupt-
und Bürgeramt der Stadt Kassel -
Einwohnerservice
Lohnsteuerkarte
Lohnsteuerkarten erhalten Sie ebenfalls beim
Haupt-
und Bürgeramt der Stadt Kassel -
Einwohnerservice
Wenn
Sie im Landkreis Kassel wohnen, müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde anmelden.
Führerschein/Fahrerlaubnis
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnisse oder zum deutschen Führerschein wenden Sie sich bitte an
Ordnungsamt der Stadt Kassel - Fahrerlaubnisbehörde
Wenn
Sie im Landkreis Kassel wohnen, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung