Beim Nachgehen der Prostitution, handelt es sich um eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit.

Hierfür werden die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Arbeitsberechtigung) benötigt. Da diese nicht vorliegen bzw. erteilt werden, verstößt die Erwerbstätigkeit gegen deutsche Rechtsvorschriften.

Das bedeutet:

Folgen:

 

Viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist jedoch die Bekämpfung des Menschenhandels.

Weitere Informationen:

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.

Hilfe in Kassel:

FRANKA e.V. Hilfe für zur Prostitution gezwungene Frauen