Sprachaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von längstens 12 Monaten zum Erlernen der deutschen Sprache.
Bereits bei der
Visumbeantragung bei der
zuständigen deutschen Auslandsvertretung
ist die Anmeldung zum Sprachkurs und eine Verpflichtungserklärung
vorzulegen.
Bei der Anmeldung zum Sprachkurs ist darauf zu achten, daß es sich um einen Intensivsprachkurs handelt, der täglichen Unterricht (mindestens 18 Wochenstunden) beinhaltet und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Informationen zum Visumverfahren
finden Sie auf den
Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Nach erfolgter
Einreise ist bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis
zu beantragen.