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Informationen zur Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel

In Stadt und Landkreis Kassel leben ca. 36.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Seit dem 01.01.2008 gibt es für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eine gemeinsame Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel. Der Zweck des Aufenthaltes kann viele verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Tourismus oder Durchführung des Asylverfahrens. Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten und berät Sie in Sachfragen. Die Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln, die Gestattung des Aufenthaltes für Asylbewerber aber auch auf die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Der erste Anlaufpunkt bei Ihrer Vorsprache ist die Information, welche zu den offenen Sprechzeiten bereits ab 7.30 Uhr besetzt ist. Sie werden dort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben. 

Externe Serviceleistungen: Die Ausländerbehörde bietet alle zwei Wochen Mittwochs in der Universität Kassel eine Sprechzeit an.

zur offiziellen Seite der Ausländerbehörde

                        Ordnungsamt Stadt Kassel © auslaenderamt-kassel.de

     Adresse:    Stadtplan                                    

     Kurt-Schumacher-Str. 29

     ( (0561) 787+Durchwahlhier

     Ê (0561) 787-3116

     + auslaenderbehoerde@stadt-kassel.de

     Haltestelle: Altmarkt-Regierungspräsidium Kasseler Verkehrs-Gesellschaft   

 Wichtiger Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite, sondern wurde allein aus privater Initiative erstellt. Es soll auch nicht der Anschein erweckt werden, dass es sich um eine offizielle Seite handelt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit aller abrufbaren Informationen übernommen.